Immobilienkauf
Rechtliche Sicherheit beim Kauf Ihrer Immobilie
Der Kauf einer Immobilie ist für die meisten Menschen eine erhebliche finanzielle Entscheidung. Gleichzeitig können bereits vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags rechtliche Fragen und Risiken entstehen, die später nur schwer oder gar nicht korrigiert werden können.
AURELYS Rechtsanwälte berät und vertritt Käufer bei rechtlichen Fragen rund um den Erwerb von Immobilien. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung und Gestaltung von Kaufverträgen, bei Fragen zu Eigentumswohnungen und Wohnungseigentum sowie bei rechtlichen Problemen, die vor oder nach dem Immobilienkauf entstehen.
Unser Ziel ist es, rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und Ihre Interessen bereits vor Abschluss des Kaufvertrags bestmöglich abzusichern.
Risiken erkennen, bevor Sie unterschreiben
Rechtliche Beratung vor dem Immobilienkauf
Vor dem Kauf einer Immobilie sollten nicht nur der Kaufpreis und der bauliche Zustand betrachtet werden. Auch der Kaufvertrag, die rechtlichen Verhältnisse der Immobilie und bestehende Verpflichtungen können erhebliche Auswirkungen auf den Käufer haben.
Wir unterstützen Sie insbesondere bei:
- der rechtlichen Prüfung von Immobilienkaufverträgen
- der Prüfung einzelner Vertragsklauseln
- Fragen zur Sachmängelhaftung und zu Haftungsausschlüssen
- der Prüfung von Rechten und Pflichten von Käufer und Verkäufer
- Fragen zu Grundbuch und grundbuchlichen Belastungen
- Dienstbarkeiten und sonstigen Rechten Dritter
- Regelungen zu Besitz, Nutzen und Lasten
- Kaufpreisfälligkeit und Zahlungsbedingungen
- Rücktritts- und Rückabwicklungsfragen
- besonderen Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer
Eine frühzeitige Beratung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn der Kaufvertrag individuelle Regelungen enthält oder die Immobilie mit besonderen rechtlichen oder wirtschaftlichen Risiken verbunden ist.
WEG-Recht bereits vor dem Kauf berücksichtigen
Eigentumswohnung kaufen
Beim Kauf einer Eigentumswohnung erwerben Sie nicht nur eine Wohnung. Mit dem Erwerb werden Sie zugleich Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft. Deshalb sollte eine Eigentumswohnung rechtlich nicht isoliert betrachtet werden.
Wir prüfen und erläutern Ihnen auf Wunsch insbesondere:
- Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
- Aufteilung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum
- Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Protokolle der Eigentümerversammlungen
- bestehende oder geplante Sonderumlagen
- Instandhaltungsrücklage
- geplante Sanierungsmaßnahmen
- bauliche Veränderungen
- Kostenverteilungen
- bestehende Streitigkeiten innerhalb der WEG
- Rechte und Pflichten des zukünftigen Wohnungseigentümers
Gerade bei älteren Eigentumsanlagen können bereits gefasste Beschlüsse oder anstehende Sanierungsmaßnahmen erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.
Mietrechtliche Risiken vor dem Erwerb prüfen
Vermietete Immobilie kaufen
Wer eine vermietete Immobilie kauft, übernimmt regelmäßig auch bestehende Mietverhältnisse. Deshalb sollte vor dem Kauf geprüft werden, welche Rechte und Pflichten aus den bestehenden Mietverhältnissen folgen.
Wir beraten insbesondere bei Fragen zu:
- bestehenden Mietverträgen
- Miethöhe und Mietanpassungen
- Mietrückständen
- laufenden Auseinandersetzungen mit Mietern
- Kündigungen und Kündigungsmöglichkeiten
- Räumungsverfahren
- Betriebskosten
- Modernisierungsmaßnahmen
- bereits bestehenden Ansprüchen des Mieters
- anhängigen Gerichtsverfahren
Gerade beim Erwerb eines Mehrfamilienhauses oder einer einzelnen vermieteten Wohnung können die bestehenden Mietverhältnisse für die wirtschaftliche Bewertung der Immobilie von erheblicher Bedeutung sein.
Rechtliche Prüfung von Bauträgerverträgen
Immobilienkauf vom Bauträger
Beim Erwerb einer neu errichteten oder noch zu errichtenden Immobilie bestehen besondere rechtliche Anforderungen.
Neben dem Kaufvertrag können unter anderem die Baubeschreibung, Pläne, Teilungserklärung und weitere Vereinbarungen entscheidend sein.
Wir unterstützen Sie bei rechtlichen Fragen insbesondere zu:
- Bauträgerverträgen
- Baubeschreibungen
- Kaufpreisraten
- Fertigstellung und Übergabe
- Abnahme
- Sonderwünschen
- vereinbarter Beschaffenheit
- Mängeln
- Verzögerungen
- Gewährleistungsansprüchen
- Schadensersatzansprüchen
Eine Prüfung möglichst vor der Beurkundung ist häufig sinnvoll, weil nachträgliche Änderungen deutlich schwieriger durchzusetzen sein können.
Wenn nach dem Kauf Probleme auftreten
Mängel nach dem Immobilienkauf
Nicht jeder Mangel begründet automatisch einen Anspruch gegen den Verkäufer. Entscheidend sind unter anderem die Vereinbarungen im Kaufvertrag, die konkrete Beschaffenheit der Immobilie und die Kenntnis des Verkäufers.
Wir prüfen unter anderem rechtliche Fragen bei:
- Feuchtigkeitsschäden
- Schimmel
- Dachschäden
- Schäden an Heizung oder Haustechnik
- Baumängeln
- Abweichungen von vereinbarten Eigenschaften
- nicht genehmigten Umbauten
- falschen Angaben des Verkäufers
- verschwiegenen Mängeln
- Problemen mit der Wohnfläche
- sonstigen Sachmängeln
Je nach Sachlage können unterschiedliche Ansprüche in Betracht kommen, beispielsweise Schadensersatz, Minderung, Nacherfüllung, Rücktritt oder eine Rückabwicklung des Kaufvertrags.
Wenn der Immobilienkauf nicht wie geplant verläuft
Rücktritt und Rückabwicklung des Immobilienkaufs
Eine Rückabwicklung eines Immobilienkaufs ist rechtlich nicht ohne Weiteres möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen können jedoch Rücktritts- oder Anfechtungsrechte beziehungsweise andere Ansprüche bestehen.
Wir prüfen insbesondere:
- ob ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich ist
- ob eine Anfechtung in Betracht kommt
- ob Mängelrechte bestehen
- ob Schadensersatz verlangt werden kann
- welche Folgen eine Rückabwicklung hat
- welche Ansprüche gegenüber dem Verkäufer durchgesetzt werden können
Da Grundstückskaufverträge besonderen formalen Anforderungen unterliegen, sollte eine Rückabwicklung stets anhand des konkreten Vertrags und der individuellen Umstände geprüft werden.
Rechtliche Probleme nach dem Immobilienkauf
Unsere Beratung endet nicht mit der Eigentumsumschreibung. Auch nach dem Erwerb können rechtliche Fragen entstehen. Wir unterstützen Sie insbesondere in den Bereichen:
Mietrecht: Rechtliche Betreuung bei vermieteten Immobilien, Mietverträgen, Kündigungen, Mietrückständen und Auseinandersetzungen mit Mietern.
Wohnungseigentumsrecht: Beratung von Wohnungseigentümern und Gemeinschaften bei Beschlüssen, Eigentümerversammlungen, baulichen Veränderungen und weiteren WEG-rechtlichen Fragen.
Immobilienbezogenes Steuerrecht: Beratung bei ausgewählten steuerrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Immobilien und wirtschaftlichen Entscheidungen.
Rechtliche und steuerliche Aspekte gemeinsam betrachten
Immobilienkauf und Steuerrecht
Ein Immobilienkauf kann neben den zivilrechtlichen auch erhebliche steuerliche Auswirkungen haben. Dies gilt insbesondere bei vermieteten Immobilien, Mehrfamilienhäusern, gewerblich genutzten Objekten oder Immobilien im Zusammenhang mit einer unternehmerischen Tätigkeit.
AURELYS Rechtsanwälte verbindet die rechtliche Beratung mit unserer Tätigkeit im Steuerrecht.
Dabei können beispielsweise Fragen zur steuerlichen Behandlung eines Immobilienerwerbs, zu Vermietung und Verpachtung oder zu immobilienbezogenen wirtschaftlichen Entscheidungen relevant werden.
Die steuerliche Beurteilung hängt stets von den individuellen Verhältnissen ab. Bei Bedarf beziehen wir spezialisierte Steuerberater oder weitere Kooperationspartner in die Beratung ein.
Für wen wir tätig sind
Wir beraten insbesondere:
- Privatpersonen beim Erwerb von Wohneigentum
- Käufer von Eigentumswohnungen
- Vermieter und Kapitalanleger
- Käufer von Mehrfamilienhäusern
- Wohnungseigentümer
- Unternehmen
- Immobiliengesellschaften
- Grundstückskäufer
- Käufer von Gewerbeimmobilien
Warum eine rechtliche Beratung vor dem Kauf sinnvoll sein kann
Bei einem Immobilienkauf werden häufig innerhalb kurzer Zeit weitreichende Entscheidungen getroffen. Der notarielle Kaufvertrag regelt dabei nur einen Teil der Fragen, die für die rechtliche und wirtschaftliche Bewertung des Erwerbs relevant sein können.
Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann dazu beitragen, rechtliche Risiken zu erkennen, Vertragsregelungen besser zu verstehen, mögliche Ansprüche frühzeitig zu sichern und unnötige spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Je früher eine rechtliche Prüfung erfolgt, desto größer sind in vielen Fällen die Möglichkeiten, auf problematische Vertragsregelungen oder offene Fragen noch zu reagieren.
Von der Prüfung bis zur Durchsetzung Ihrer Interessen
Immobilienkauf mit AURELYS Rechtsanwälte
Ob Sie eine Eigentumswohnung, ein Einfamilienhaus, ein Mehrfamilienhaus, ein Grundstück oder eine andere Immobilie erwerben möchten: Wir prüfen Ihr konkretes Anliegen und beraten Sie zu den rechtlich relevanten Fragen.
AURELYS Rechtsanwälte steht Ihnen dabei sowohl vor dem Kauf als auch bei rechtlichen Problemen nach dem Erwerb zur Seite.
Unsere fachanwaltliche Spezialisierung im Miet- und Wohnungseigentumsrecht ermöglicht insbesondere bei vermieteten Immobilien und Eigentumswohnungen eine vertiefte rechtliche Betrachtung.
Häufige Fragen zum Immobilienkauf
- Sollte ich einen Immobilienkaufvertrag von einem Anwalt prüfen lassen?
- Bei komplexen oder wirtschaftlich erheblichen Immobilienkäufen kann eine zusätzliche anwaltliche Prüfung sinnvoll sein. Der Notar ist zur unparteiischen Betreuung der Vertragsparteien verpflichtet. Ein eigener Rechtsanwalt kann dagegen ausschließlich die Interessen des Käufers beraten und vertreten.
- Was sollte ich beim Kauf einer Eigentumswohnung prüfen?
- Neben dem Kaufvertrag sollten insbesondere Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Beschlusssammlung beziehungsweise relevante Beschlüsse und Protokolle von Eigentümerversammlungen sowie anstehende Sanierungsmaßnahmen betrachtet werden.
- Was gilt beim Kauf einer vermieteten Immobilie?
- Beim Erwerb einer vermieteten Immobilie treten Sie grundsätzlich in die bestehenden Mietverhältnisse ein. Deshalb sollten die Mietverträge und die aktuelle mietrechtliche Situation vor dem Kauf geprüft werden.
- Was kann ich tun, wenn ich nach dem Kauf einen Mangel entdecke?
- Ob Ansprüche bestehen, hängt insbesondere vom Kaufvertrag, dem konkreten Mangel und den Umständen des Einzelfalls ab. Bei einem möglichen Mangel sollten Sie möglichst frühzeitig rechtlichen Rat einholen und Beweise sichern.
- Kann ein Immobilienkauf rückgängig gemacht werden?
- Eine Rückabwicklung ist nicht generell möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen können jedoch Rücktritt, Anfechtung oder andere Ansprüche in Betracht kommen. Dies muss anhand des konkreten Kaufvertrags und der Umstände geprüft werden.
Rechtliche Beratung beim Immobilienkauf
Sie planen den Kauf einer Immobilie oder haben nach dem Erwerb rechtliche Probleme?
AURELYS Rechtsanwälte berät Sie bei rechtlichen Fragen rund um den Immobilienkauf und unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen.